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Test 1


Auslesen elektronischer Geräte

Elektronische Daten in der Unfallrekonstruktion


Schon in den 90er Jahren wurde mit dem Unfalldatenspeicher (UDS) ein Gerät angeboten, das bei einer unfallbedingten Verzögerung Fahrdaten für den Zeitabschnitt ca. 30 s vor und 15 s nach dem Ereignis speicherte. Diese Daten konnten für die Unfallrekonstruktion ausgewertet werden. Der Einbau eines UDS war freiwillig und erlangte nur geringe Verbreitung, vorwiegend bei Flottenbetreibern wie Feuerwehr, Polizei und Autovermietungen. Auf dem Privatmarkt setzte sich der UDS nicht durch.

In modernen Kraftfahrzeugen sind immer mehr elektronische Komponenten verbaut. Der Einsatz einer Vielzahl von Assistenzsystemen erfordert die ständige Erfassung und Verarbeitung von Fahrdaten. In den zugehörigen Steuergeräten werden bei Auftreten einer „Störung“ mit der Fehlermeldung auch weitere Daten gespeichert, die teils mit gängigen Diagnosesystemen in Kfz-Werkstätten, vollständig aber oft nur durch den Hersteller ausgelesen werden können. Dies sind jedoch nur Daten für einen bestimmten Zeitpunkt.

Für die Unfallrekonstruktion fehlen mangels Spurzeichnung insbesondere vorkollisionäre Daten. Ohne Spuren sind die tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten und Abwehrmaßnahmen nicht beweissicher zu erfassen. Der Auswertung elektronischer Daten kommt daher immer größere Bedeutung zu. Eine Vielzahl von Fahrzeugen verfügt bereits über sogenannte Event Data Recorder (EDR). Während der Fahrt werden fortlaufend Daten aufgezeichnet. Im Falle eines Ereignisses (z.B. starke Verzögerung/Beschleunigung) werden die Daten für einen bestimmten Zeitraum vor und nach dem Ereignis gespeichert und können von autorisierten Personen mittels CDR-Geräten (Crash Data Retrieval) ausgelesen und ausgewertet werden. Die gespeicherten Geschwindigkeiten, Betätigung von Bremse/Gaspedal und weitere Daten ermöglichen eine bessere Rekonstruktion des Unfallablaufes und führen damit zu mehr Rechtssicherheit.

 

 

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